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Schulweg

Für alle Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg nicht zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen können, hat der LWL einen sogenannten "Schülerspezialverkehr" eingerichtet. Der LWL beauftragt zuverlässige Unternehmen, die Beförderung dieser Schulkinder von ihrer Wohnanschrift zur Schule und zurück eigenständig zu organisieren und durchzuführen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln übernimmt der LWL die Kosten für die jeweils kostengünstigste Art der Beförderung.

Bei individuellen Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden der LWL-Schülerbeförderung. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie über das Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite, in das Sie den Schulstandort Ihres Kindes eintragen.

LWL-Schülerspezialverkehr - einfach erklärt!

Erklärungen zu den Angeboten des LWL-Schülerspezialverkehrs finden Sie in unserem Informationsvideo.

Informationen für Erziehungsberechtigte

Auf den folgenden Registerkarten finden Sie wichtige Informationen über die LWL-Schülerbeförderung. 

Außerdem finden Sie hier den Flyer in leichter Sprache. 

Was Sie beachten müssen

Pünktlichkeit
Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zu den vom Beförderungsunternehmen benannten Abhol- und Ankunftszeiten zum Fahrzeug und nehmen Sie nachmittags Ihr Kind dort wieder in Empfang. Das Beförderungspersonal muss nicht an der Haustür klingeln.
Der Schulbus muss einen Fahrplan einhalten und kann bei einer Verspätung Ihres Kindes nicht warten. Wenn Ihr Kind den Schulbus verpasst, müssen Sie es selbst und auf eigene Kosten zur Schule bringen.

Im Krankheitsfall
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht am Fahrdienst teilnehmen kann, melden Sie es beim Beförderungsunternehmen und beim Schulsekretariat ab bzw. rechtzeitig wieder an.

Adressänderungen
Eine Beförderung von und zu einer anderen Adresse als Ihrer regulären Wohnanschrift (etwa Sportstätten, Vereine, Freunde) kann in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Bitte melden Sie Umzüge frühzeitig dem Schulsekretariat. Nur so kann die Beförderung Ihres Kindes von/zu der neuen Anschrift pünktlich sichergestellt werden. Eine Information an das Beförderungsunternehmen bzw. das Fahrpersonal reicht nicht aus!

Rollstühle und andere Hilfsmittel
Mitgenommen werden nur Hilfsmittel, die für die Beförderung zugelassen und geeignet sind, z.B. ein Rollstuhl oder Rollator. Die Mitnahme eines Hilfsmittels müssen Sie vorab über die Schule (Schulsekretariat oder Therapie) beantragen.
Wird Ihr Kind im Rollstuhl sitzend befördert, achten Sie darauf, dass der Grundgurt des Rollstuhls vor dem Transport angelegt wird.

Besonderheiten ansprechen
Bitte informieren Sie das Beförderungspersonal über etwaige Besonderheiten Ihres Kindes, zum Beispiel wie es am besten aus dem Rollstuhl umgesetzt werden kann, ob es Medikamente bei sich führt, ob es sich lautsprachlich verständigen kann.

Organisation des Fahrdienstes

Beförderungspersonal 

In der Regel wird dasselbe Beförderungspersonal eingesetzt, damit die Kinder Kontinuität durch vertraute Bezugspersonen haben. Das Beförderungspersonal muss ausreichend deutsch sprechen können und volljährig sein.
Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen (sog. „Personenbeförderungsschein“).


Begleitpersonen (nur bei Schulen mit Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung)

In allen Fahrzeugen wird grundsätzlich vom Beförderungsunternehmen eine Begleitperson eingesetzt. Die Begleitperson sorgt im Fahrzeug für Ruhe und Ordnung und betreut die Kinder während der Fahrt. Sie sitzt – sofern möglich – zwischen den Schulkindern und nicht neben dem Fahrpersonal.

Ein- und Aussteigen: Das Beförderungspersonal ermöglicht ein gefahrloses Ein- und Aussteigen der Kinder und leistet – sofern erforderlich – Hilfestellung. Bei Bedarf hebt das Beförderungspersonal, mit Ihrer Unterstützung, Ihr Kind in das bzw. aus dem Fahrzeug

Fahrzeiten

Sie werden vom Beförderungsunternehmen rechtzeitig über die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres Kindes informiert. Die Beförderungszeit soll in der Regel 1 Stunde pro Weg nicht überschreiten. Fahrzeit ist die Zeit, die die beförderten Kinder im Fahrzeug verbringen (auch Standzeiten an den einzelnen Haltepunkten).

Änderungen im Fahrdienst

Der LWL sowie die von ihm beauftragten Beförderungsunternehmen sind bemüht, für die Kinder im Fahrdienst möglichst große Kontinuität zu gewährleisten und Änderungen zu vermeiden. Gleichwohl kann es für Ihr Kind aus organisatorischen Gründen zu Änderungen im Fahrdienst kommen. Diese Gründe können zum Beispiel Umzüge, Neuaufnahmen, Entlassungen von Schulkindern oder aber eine Änderung des Beförderungsbedarfs (z.B. Rollstuhl- statt Sitzplatzbeförderung) sein. Hierdurch können sich beispielsweise die Abhol- und Rückbringzeiten, das Fahrzeug, die Linie oder das Beförderungspersonal ändern.

Notfall / Medikamente

Im Notfall (z.B. bei einem Krampfanfall Ihres Kindes) ist das Beförderungspersonal zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet. Es gibt unverzüglich einen Notruf ab oder sucht das nächste Krankenhaus, den nächsten Arzt oder die nächste Ärztin auf, damit das Kind dort ärztlich versorgt werden kann.
Ein von Ihnen oder der Schule ausgehändigtes Notfallmedikament sowie entsprechende Begleitpapiere werden dem Arzt oder der Ärztin übergeben.
Das Beförderungspersonal ist grundsätzlich nicht berechtigt, Ihrem Kind Medikamente zu verabreichen!
Muss Ihr Kind zwingend auch während der Fahrt medizinisch betreut oder mit Medikamenten versorgt werden, müssen Sie sich als Eltern um eine individuelle Betreuungsperson kümmern, die Ihr Kind während der Fahrt versorgt.
Bitte wenden Sie sich an den Schule, um die Voraussetzungen für die Mitnahme einer individuellen Begleitperson zu besprechen.

Mit Sicherheit unterwegs

Fahrzeuggröße: Zum Einsatz gelangen ausschließlich PKW oder Kleinbusse (bis zu 9 Sitzplätze) bzw. Fahrzeuge, in denen die Kinder sitzend im Rollstuhl befördert werden können.

Kindersitze: „Normale“ Kindersitze werden vom Beförderungsunternehmen gestellt. Sollte Ihr Kind einen „Spezialsitz“ (z.B. orthopädische Sitzschale) benötigen, müssen Sie diesen für die Beförderung zur Verfügung stellen. Die Sitze werden durch geeignete Rückhaltesysteme während der Fahrt gesichert.

Rollstuhlfahrzeuge: Sollte Ihr Kind im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen, wird es in einem Fahrzeug mit einer Auffahrrampe oder Hebebühne befördert. Der Rollstuhl wird am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten befestigt. Sollte der Rollstuhl über einen sog. „Kraftknoten“ verfügen, wird dieser für die Sicherung genutzt. Ihr Kind wird zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesystem gesichert.

Notruf: Die eingesetzten Fahrzeuge sind mit einem Notrufkommunikationsgerät ausgestattet (Handy mit funktionierender Notruftaste, Funk o. ä.). Nichtraucher: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.

Fahrzeugalter: Die eingesetzten Fahrzeuge sind nicht älter als 10 Jahre.

TÜV: Die Fahrzeuge werden jährlich einer Prüforganisation zur Hauptuntersuchung vorgestellt (z.B. TÜV, DEKRA).

Beschilderung: Alle eingesetzten Fahrzeuge sind mit einer Liniennummer versehen. Kleinbusse werden zusätzlich als Schulbus kenntlich gemacht.

Öffentliche Verkehrsmittel

Für eventuelle Nachfragen zu der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln steht die jeweilige örtliche LWL-Schulverwaltung zur Verfügung. Diese rechnet auch die Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab. Welche Verwaltungsstelle jeweils zuständig ist, zeigt die untenstehende Übersicht:

Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie im Reiter zu Ihrem Schulstandort

Claudia Mende

LWL-Schulverwaltung Bielefeld,
Westkampweg 85, 33659 Bielefeld
Tel.: 0521/40429-214, Fax: 0521 40429-222
E-Mail: claudia.mende@lwl.org

Tanja Geck

LWL-Schulverwaltung Bochum,
Hauptstr. 163, 44892 Bochum,
Tel.: 0234 9217-209, Fax: 0234 293252
E-Mail: tanja.geck@lwl.org

Rebecca Röhl

LWL-Schulverwaltung Bochum,
Hauptstr. 163, 44892 Bochum,

Tel.: 0234 9217-207, Fax: 0234 293252
E-Mail: rebecca.roehl@lwl.org

Britta Posner

LWL-Schulverwaltung Dortmund,
Marsbruchstr. 180, 44287 Dortmund
Tel.: 0231 53470-2540, Fax: 0231 53470-2590
E-Mai: britta.posner@lwl.org

Bärbel Tesch

LWL-Schulverwaltung Münster
Bröderichweg 13, 48159 Münster
Tel.: 0251 2105-111, Fax: 0251 2105-108
E-Mail: baerbel.tesch@lwl.org

Sandra Kontaxakis & Jana Müller

LWL-Schulverwaltung Olpe
Bodelschwinghstr. 13, 57462 Olpe
 

Sandra Kontaxakis

Tel.: 02761 920-105, Fax: 02761 920-110
E-Mail: sandra.kontaxakis@lwl.org

Jana Müller

Tel.: 02761 920-107, Fax: 02761 920-110
E-Mail: jana.mueller@lwl.org

Edith Wiegelmann-Farke

LWL-Schulverwaltung Paderborn,
Leostr. 1 33098 Paderborn
Tel.: 05251 695-191, Fax: 05251 695-100
E-Mail: edith.wiegelmann-farke@lwl.org

Susanne Linnebrock

LWL-Schulverwaltung Soest,
Hattroper Weg 57, 59494 Soest
Tel.: 02921 684-107, Fax: 02921 684-109
E-Mail: susanne.linnenbrock@lwl.org

Informationen für Beförderungsunternehmen

Weiterführende Informationen für Beförderungsunternehmen finden Sie hier.