Personaleinsatz

Die während des Schulbesuchs notwendige medizinische Behandlungspflege wird durch examiniertes Pflegepersonal (Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) sowie in Teilen auch durch entsprechend eingewiesenes Pflegepersonal sichergestellt.

Für die darüber hinaus erforderliche Grund- und Förderpflege steht ausgebildetes Pflegepersonal (Kinderpfleger/in oder Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten) sowie ergänzendes Pflegehilfspersonal (Freiwillige im Sozialen Jahr, Bundesfreiwilligendienst bzw. sonstige Angestellte in der Funktion einer Pflegehilfskraft) zur Verfügung.