Integrationshelferinnen- und helfer (Schulbegleitung)
Schülerinnen und Schüler die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden.
Aufgabe
Begleitung des Schülers oder der Schülerin beim Schulbesuch und wenn erforderlich auch auf dem Schulweg, um Hilfestellungen zu geben oder behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.
Voraussetzung
Der Bedarf einer Unterstützung durch einen Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin wird in der Regel durch ein amtsärztliches bzw. schulärztliches Gutachten festgestellt.