Frühförderung / Beratungsstellen Förderschwerpunkt Sehen

Im Rahmen der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen obliegt die Frühförderung von Kindern mit einer Sehschädigung den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen 1. Die Frühförderung von Kindern mit anderen Behinderungen erfolgt durch andere Frühförderstellen.
Je früher eine Sehschädigung erkannt wird, desto größer sind die Erfolge in der Frühförderung.


Hausfrüherziehung

Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus. Eine sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge kommt zur Familie ins Haus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Sehverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung sowie in seiner sonstigen Entwicklung.
Eltern können bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen einen Antrag auf Frühförderung stellen. Über die Aufnahme in die pädagogische Frühförderung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten, einen integrativen Kindergarten oder in einen heilpädagogischen Kindergarten gehen. An der LWL-Förder-schule, Förderschwerpunkt Sehen in Paderborn ist ein Förderschulkindergarten eingerichtet.

Für sehgeschädigte Kinder sind an allen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen Beratungsstellen eingerichtet. Die Beratungsstellen für sehgeschädigte Kinder beraten Eltern z. B. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll.

1 (vgl. § 20 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke; Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO - SF).

Link: Frühförderung sehgeschädigter Kinder