Hinweise für den behandelnden Arzt

Wegen des ganztägigen Schulbesuchs verbleibt den Schülerinnen und Schülern kaum Zeit, medizinisch indizierte Therapien in die Zeit nach Schulschluss zu legen. Außerhalb der durch die Krankenkassen finanzierten Behandlung beraten die Therapeutischen Dienste Eltern sowie pädagogische und pflegerische Kräfte der Schule. Die Kosten hierfür trägt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Diese „ganzheitliche Förderung“ durch auf Kinder spezialisierte Dienste, sichert eine sehr hohe Qualität der von Ihnen verordneten Behandlungen.

Wie sind die Voraussetzungen?

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat mit den Verbänden der Krankenkassen Vereinbarungen über die Durchführung und Abgeltung therapeutischer Leistungen in seinen Schulen geschlossen. Die Westf. Schulen sind als Leistungserbringer für Heilmittel gemäß § 124 Abs. SGB V zugelassen. Sie erbringen somit die gleichen Leistungen wie niedergelassene Therapiepraxen.

Wer behandelt?

Vom Arzt verordnete therapeutische Behandlungen werden von ausgebildeten, qualifizierten Physio- und Ergotherapeuten in Einzel- und Gruppenbehandlung , außerhalb des Unterrichtes durchgeführt.

Wo wird behandelt?

Die Behandlung findet in separaten, speziell wie in Praxen ausgestatteten Therapieräumen des Schulgebäudes oder im Bewegungsbad statt.

Was ist erforderlich?

Erforderlich für die therapeutische Behandlung ist - wie andernorts auch - eine ärztliche Verordnung. Diese ist Grundlage für eine Abrechnung durchgeführter Therapien.