Die Mitarbeiter der Beratungsstelle (Sonderpädagogen) bieten den Eltern ein Informations- und Beratungsgespräch an, in dem neben der Erläuterung des Hörbefundes, möglicher Auswirkungen einer Hörschädigung und der Darlegung erster Förderinhalte aus den Bereichen Hör-, Sprach- und Sprechförderung auch ein breiter Raum für die Fragen und Sorgen der Eltern gegeben wird. In Einzelfällen kann eine pädagogische Audiometrie oder eine psychometrische Überprüfung stattfinden.
Neben den Eltern können sich alle an der Förderung und dem Wohlergehen des Kindes Beteiligten wie z. B. Erzeiherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Ärtinnen und Ärzte, Frühförderer, Logopäden, Krankengymnasten oder Akustiker an die Beratungsstelle wenden.
Stellt sich in dem Beratungsgespräch ein hörgeschädigtenpädagogischer Förderbedarf heruas, können die Eltern eine Fördermaßnahme beantragen. Diese kann in Abhängigkeit vom Alter des Kindes als Frühförderung im Elternhaus und im Kindergarten oder als Gemeinsamer Unterricht (GU) in einer allgemeinen Schule stattfinden.
Die Angebote der Beratungstellen sind kostenlos. Sie sind über die Adresse der regional zuständigen LWL-Förderschule zu erreichen. Das Einzugsgebiet der Beartungsstellen ist indentisch mit dem Einzugsbereich der Förderschulen.