Spezielle Informationen für Eltern
Kostenträger für medizinisch-therapeutische Maßnahmen sind die Krankenkassen. Aus diesem Grunde tragen diese auch die Kosten für die therapeutische Behandlung in den LWL-Schulen. Damit Ihr Kind eine therapeutische Behandlung in der Schule erhalten kann, ist eine Verordnung der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes erforderlich. Ihre Ärztin / Ihr Arzt stellt fest, ob Ihr Kind eine therapeutische Behandlung benötigt und legt die geeignete Therapieform fest. Ohne die ärztliche Verordnung ist eine therapeutische Behandlung Ihres Kindes nicht möglich.