Spezielle Informationen für Eltern

Kostenträger für medizinisch-therapeutische Maßnahmen sind die Krankenkassen. Aus diesem Grunde tragen diese auch die Kosten für die therapeutische Behandlung in den LWL-Schulen. Damit Ihr Kind eine therapeutische Behandlung in der Schule erhalten kann, ist eine Verordnung der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes erforderlich. Ihre Ärztin / Ihr Arzt stellt fest, ob Ihr Kind eine therapeutische Behandlung benötigt und legt die geeignete Therapieform fest. Ohne die ärztliche Verordnung ist eine therapeutische Behandlung Ihres Kindes nicht möglich.

Die behandelnden Ärzte verordnen lediglich eine begrenzte Anzahl von Behandlungen im Einzelfall. Regelmäßige Besuche des Arztes sind daher erforderlich, damit dieser prüfen kann, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist. Ist dies der Fall, wird der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Der Therapeutische Dienst der Schule wird Sie rechtzeitig informieren, wenn er die verordneten Behandlungen erbracht hat.