LWL-Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache

An den sechs Förderschulen Sprache des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache haben und auf Wunsch der Eltern eine Förderschule besuchen sollen. Die sechs Schulen decken mit ihren Einzugsgebieten alle Wohnorte im Bereich des LWL ab. Ein Fahrdienst zu den Schulen wird vom LWL bei Bedarf organisiert.
 

Meistens liegen mehrere sprachliche Beeinträchtigungen vor, die sich auf eine altersgemäße persönliche und soziale Entwicklung sowie das schulische Lernen hemmend auswirken. Sprachentwicklungsverzögerungen, die sich vom Kindesalter bis in das Jugendalter und junge Erwachsenenalter ziehen können, erschweren es vielen Schülerinnen und Schülern, sprachlichen Kontakt zu anderen aufzunehmen und ihre Gedanken, Wünsche, Gefühle und sozialen Anliegen altersangemessen zum Ausdruck zu bringen. Textverständnis und das altersgemäße Schreiben von Texten sind häufig beeinträchtigt. Ihre Sprache und/oder ihre Sprechweise sind unverständlich. Das Ausdrucksvermögen ist oft eingeschränkt. Ebenso können Redeflussstörungen (z.B. starkes Stottern), Angststörungen wie Mutismus oder auch Aphasien vorliegen.
 

Probleme in der Kommunikation können sich negativ auf das Lernvermögen und emotional-soziale Bereiche auswirken und damit weitere sonderpädagogische Förderbedarfe nach sich ziehen. Im Einzelfall kann auch ein zusätzlicher festgestellter Förderbedarf z. B. beim Lernen bestehen. Es werden auch Schülerinnen und Schüler mit Autismusspektrumstörungen unterrichtet, wenn diese Auswirkun-gen auf die Kommunikationsfähigkeit haben und die Intelligenz im durchschnittlichen Bereich liegt.


Ziel der schulischen Förderung ist es, Schülerinnen und Schüler so zu unterstützen, dass sie ihre Potenziale entwickeln können, selbstbewusster und selbstsicherer werden und eine adäquate Berufsperspektive sowie eine selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufbauen können.

 

Die LWL-Förderschulen Sprache (Sek. I) legen großen Wert auf eine ganzheitliche Persön-lichkeitsförderung wie auf die Sprech- und Sprachförderung in allen Fächern. Dabei kommen sprachheilpädagogisch aufbereitete Unterrichtsmaterialien, Kommunikations-training, individuelle Lese- und Rechtschreibförderung sowie Wortschatzerweiterung und Grammatikförderung zum Einsatz.
 

Die Schulen werden überwiegend zwei- bis dreizügig geführt. Die Klassengröße umfasst maximal 17 Schülerinnen und Schüler. Im inklusiven Schulsystem verstehen sich die LWL-Förderschulen Sprache (Sek. I) neben dem Gemeinsamen Lernen als Angebots- und Durchgangsschulen. Jährlich wird der individuelle sonderpädagogische Unterstützungsbedarf überprüft und hinterfragt, ob eine Rückführung an eine wohnortnahe Regelschule möglich ist.


Mögliche Abschlüsse an den LWL-Förderschulen Sprache (Sek. I):

Unterrichtsgrundlage ist die Ausbildungsordnung der Sekundarstufe I

(Klasse 5 bis 10)

Es können folgende Abschlüsse erworben werden:

- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 HSA 9

- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – Typ A HSA 10

- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – Typ B Mittlerer Schulabschluss? MSA 10

  (Fachoberschulreife)

- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in Klasse 10 im besonderen Bildungsgang Lernen

- Abschluss im Bildungsgang Lernen